Besondere Regeln: Rhein

Geschwindigkeit

Auf dem Alten Rhein, von der Brücke Rheineck-Gaissau bis zur Mündung in den Bodensee (Ende Spundwand), Distanz 5.2 km, sowie auf dem Seerhein, Strecke vom Frauenpfahl in der Konstanzer Bucht bis zur Landestekke Ermatingen, Distanz 8.5 km, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h

Auf dem Hochrhein, Strecke von der Linie Landestelle Öhningen/oberste Steganlage Eschenz bis zur Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthanlen, Distanz 21 km, ist die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h in der Bergfahrt und 20 km/h in der Talfahrt beschränkt.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden gegen das Ufer gemessen

Wasserski oder ähnliche Geräte

Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten und die Verwendung von Wellenbrettern ist verboten.

Führerausweis (Schifferpatent)

Wer die Rheinstrecke zwischen Stein am Rhein (erstes Fahrwasserzeichen unterhalb der Strassenbrücke in Höhe des Hettlerhäuschens) und der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen mit motorisierten Schiffen von über 4,4 kW Abtriebsleistung befahren will, muss in der Schiffsprüfung (theoretischer und praktischer Teil) eingehende Kenntnisse des Fahrwassers nachweisen. Er muss ausserdem in der praktischen Schiffsführerprüfung zeigen, dass er sich auf dieser Strecke nautisch richtig verhalten kann.