Besondere Regeln: Genfersee

Bezeichnung von Gefahren auf dem Genfersee

Gefahren auf dem Genfersee können durch Spieren gekennzeichnet werden. Die Spieren tragen ein schwarzes, kegelförmiges, mit der Spitze nach oben gerichtetes Toppzeichen, wenn sie landseitig der Gefahr aufgestellt sind. Wenn sie seeseitig aufgestellt sind, tragen sie ein rotes, zylindrisches, nach oben gerichtetes Toppzeichen.

Besondere Regeln auf dem Genfersee

Schiffe, die nicht immatrikuliert sind und deren Länge, über alles gemessen, 2,5 m oder weniger beträgt, dürfen nur innerhalb eines Abstandes von 300 m vom Ufer verkehren. Sie dürfen nicht mit einem Motor versehen sein.