Bootfahren in Spanien

Bootfahren in Spanien

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Motorbootfahren und Segeln in Spanien

Motorbootfahren und Segeln in Spanien

Schiffsführerausweis

Um in Spanien ein Motorboot mit mehr als 5 Meter Länge oder mit einer Motorenleistung von über 11,26 kW (15 PS) führen möchte, wird auf allen Gewässern einen Schiffsführerausweis verlangt.

Auch für Segelboote über 6 m Länge wird ein Führerschein verlangt.

Es ist jedoch Folgendes zu beachten:
Segelschiffe von weniger als 6 m Länge und Motorboote von weniger als 5 m Länge oder einer Motorenleistung von weniger als 11,26 kW (15 PS) sind nur führerscheinfrei, wenn sie ausschliesslich am Tag und wenn sie sich nicht weiter als 2 Seemeilen von einem Hafen oder einer Marina entfernen. Ausserdem muss der Schiffsführer mindestens 18 Jahre alt sein.

Für Charterschiffe unter spanischer Flagge wird in der 3 Seemeilen-Zone ein Binnenausweis wie der schweizerische Motorbootausweis Kat. A anerkennt für Boote bis 20 Meter. Will man ausserhalb der 3 Seemeilenzone fahren, wird ein Küstenschein wie der Küstenschein / Sportbootführerschein See benötigt.

Funkzeugnis

Wenn das Schiff über eine Funkanlage verfügt, muss mindestens ein Crewmitglied ein Funkzeugnis für das betreffende Fahrtgebiet bzw. Funkgerät besitzen.

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