Besondere Regeln: Bodensee

Geltungsbereich

Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung gilt für den Bodensee, einschliesslich Untersee, den Alten Rhein von der Brücke Rheineck-Gaissau bis zur Mündung in den Bodensee und die Rheinstrecken zwischen Konstanz und der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen.

Patent- bzw. Führerausweispflicht

Zur Führung eines Schiffes mit Maschinenantrieb, dessen Antriebsleistung 4,4 kW übersteigt, sowie eines Segelschiffes mit mehr als 12 m2 Segelfläche ist ein Schifferpatent (Führerausweis) erforderlich.

Schiffsausweis / Zulassungsurkunde

Die vorübergehende Benützung eines in der Schweiz zugelassenen Wasserfahrzeuges ohne gültige Bodenseezulassung, ausgenommen Ruderboote und motorlose Segelschiffe bis 12 m2 Segelfläche, bedarf einer zusätzlichen Bewilligung der zuständigen Schifffahrtsbehörde am Bodensee (SH, TG, SG).

Rettungsgeräte

Rettungsmittel und Rettungswurfgeräte müssen eine generelle Auftriebskraft von mind. 100 N (10 kg) aufweisen. Bei den geeigneten Rettungsmitteln für Kinder unter 12 Jahren steht die Mindestauftriebskraft in Abhängigkeit zum Körpergewicht des Trägers nach EN395.

Geschwindigkeit

Der Schiffsführer hat die Fahrgeschwindigkeit so einzurichten, dass er jederzeit in der Lage ist, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten. Eine Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h darf jedoch nicht überschritten werden.

Ausweichpflichtige Schiffe

Das Güterschiff hat grundsätzlich keinen speziellen Vorrang. Es ist dem Schiff mit Maschinenantrieb gleichgestellt.

Uferzone

Schiffe mit Maschinenantrieb, ausgenommen solche mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von 2 kW, dürfen nicht näher als 300 m an das Ufer oder einen dem Ufer vorgelagerten Schilfgürtel heranfahren (Uferzone), es sei denn, um an- oder abzulegen oder um stillzuliegen. Sie müssen dabei mit Ausnahme der Vorrangfahrzeuge (Kursschiffe) und der Schleppverbände den kürzesten Weg nehmen und dürfen nicht schneller als 10 km/h fahren.

Sturmwarndienst Bodensee

Der Bodensee ist in 3 Sturmwarnzonen eingeteilt: West, Mitte, Ost Starkwindwarnung: Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40mal aufleuchtet. Sie weist auf starke Windböen mit Geschwindigkeiten zwischen 25 und 33 Knoten hin. (ab 6 Windstärken nach der Beaufortskala) Sturmwarnung: Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90mal aufleuchtet. Sie kündigt das Auftreten von Windböen ab 34 Knoten an. (8 und mehr Windstärken nach der Beaufortskala)

Pegelstände

Der Wasserstand des Bodensees kann je nach Jahreszeit höher oder niedriger liegen. Die Angaben auf Karten und in Hafenhandbüchern beziehen sich beim Bodensee auf den Konstanzer Pegel von 2,5 m. Dieser Pegelstand entspricht dem Kartennull. Die schwarze Tafel mit einer eingetragenen Ziffer bezeichnet die 2-m-Wasserlinie bei 2,5 m am Konstanzer Pegel. Die Ziffer auf der Tafel entspricht der in den verschiedenen Bodensee-Schifffahrtskarten eingetragenen Ordnungsnummer.