Besondere Regeln: Hallwilersee

Zulassungsverbot

Motorschiffe ohne Standplatz auf dem See oder am See dürfen auf dem Hallwilersee nicht verkehren.

Saisonbewilligungen

Motorlose Segelschiffe ohne Standplatz auf dem See oder am See dürfen nur mit einer zusätzlichen Saisonbewilligungen verkehren.

Verkehrsbeschränkungen

Schiffe mit Verbrennungsmotoren dürfen bei Nacht nicht verkehren. Das Nachtfahrverbot gilt nicht für Berufsfischer im Berufseinsatz. Ausserhalb der Uferzone beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Das Fahren mit Wasserski ist untersagt.