Bild: Rogoznica, Kroatien


Ab März 2025 gelten in Kroatien neue Bestimmungen für Bootsfahrer mit klaren Vorgaben zu Ankern, Navigation und der Nutzung von Beibooten (Tendern). Insbesondere die Mindestabstände zur Küste, Strandbegrenzungen und Massnahmen zum Umweltschutz wurden verschärft. Diese Regelungen sind auch bereits im Buch „888 Häfen“ beschrieben und müssen von allen Wassersportlern unbedingt beachtet werden.

Rechtsgrundlage: SSVO 2025

Im März 2025 trat die „Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in Binnen- und Küstengewässern Kroatiens“ (SSVO) in Kraft. Sie umfasst etwa 120 Seiten und bringt zahlreiche Änderungen für Freizeitkapitäne, die entlang der Adria fahren wollen.

Mindestabstände zur Küste und zu Badezonen

Für Boote in Fahrt wurde klar festgelegt:

Boote unter 15 m Länge: 50 m Mindestabstand
Boote mit 15 bis 30 m Länge: 150 m Mindestabstand
Boote mit über 30 m Länge: 300 m Mindestabstand


Diese Mindestabstände gelten gleichermassen zur Küstenlinie wie zu abgegrenzten organisierten Badezonen, auch nachts.

Ausnahme: Beim Ein- oder Auslaufen, Einfahren in Häfen oder engen Passagen ist ein geringerer Abstand erlaubt, sofern die Geschwindigkeit reduziert wird und das Kurs- oder Stoppmanöver jederzeit möglich ist.

Geschwindigkeits- und Gleitregelungen

Innerhalb von 300 m zur Küste, in engen Passagen oder in der Nähe von Häfen und Ankerplätzen liegt das Tempolimit bei max. 8 Knoten, um Sicherheit für alle zu gewährleisten.

Ausserdem gilt: Gleitfahrt (z. B. Jet Skis) ist nur ab 300 m Entfernung von der Küste erlaubt.

Ausgetüftelte Anker- und Festmachregeln

Küstenfestmacher (shore-lines)

  • Boote dürfen nicht so am Ufer festgemacht werden, dass Teile des Boots mehr als 50 m vom Ufer entfernt liegen.
  • Festmacher- und Ankerleinen müssen deutlich markiert sein und dürfen keine Schifffahrt behindern.
  • Festmachen an Bäumen oder Vegetation ist, zum Schutz des Küstenökosystems, untersagt.

Natürliche Badezonen

  • Ankerverbot innerhalb von 150 m zu „Naturbadezonen“.

Regelungen für Beiboote (Tender)

Unregistrierte Tender, gekennzeichnet mit „t/t Yachtname“, dürfen sich maximal 500 m vom Mutterschiff entfernen, ausser sie transportieren Personen oder Güter zum Hafen oder zur Anlegestelle.

Wird dieser Radius überschritten, etwa für Restaurantbesuche oder Fischtrips, ist eine eigene Bootsregistrierung, gültige Vignette und, bei > 15 kW Motorleistung, Haftpflichtversicherung nötig.

Persönliche Wasserfahrzeuge und Jetskis

SUPs, Kanus, Windsurfer, Jetboards, Elektro- oder Unterwasserscooter zählen gemäss SSVO zu „persönlichen Wasserfahrzeugen“. Regeln:

  • Erlaubt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bis max. 300 m Küstenentfernung.
  • Nicht gestattet in organisierten Badezonen.
  • Mindestabstand zu Tauchmarkierungen: 50 m, ausser bei direkter Begleitung.

Führerschein, Registrierung und Versicherung

  • Alle motorisierten Boote benötigen einen gültigen Bootsführerschein und Registrierung
  • Ab einer Motorleistung mehr als 15 HP ist eine Haftpflichtversicherung nötig, um die Registrierung zu ermöglichen.

Warum die neuen Regeln?

Die SSVO zielt auf:

  • Mehr Sicherheit beim Navigieren nahe Küsten und Badestränden.
  • Schutz der Küstenvegetation, Meeresboden und natürliche Badezonen.
  • Bessere Verkehrssteuerung durch Markierungspflichten und Festmacherregeln.

Hinweise für Bootsfahrer

Beim Befahren kroatischer Küstengewässer sollten Bootsführer folgende zentrale Empfehlungen beachten:

Abstand und Geschwindigkeit
Die in der SSVO definierten Mindestabstände zur Küste und zu Badezonen müssen strikt eingehalten werden. Zusätzlich gilt innerhalb von 300 m zur Küste ein Tempolimit von maximal 8 Knoten.

Ankern
Verwende nur deutlich gekennzeichnete Festmacher, halte ausreichend Abstand zu Vegetation und achte auf lokale Ankerverbote, insbesondere in Naturbadezonen.

Tender-Nutzung
Unregistrierte Beiboote dürfen sich nur bis maximal 500 m vom Mutterschiff entfernen. Bei längeren Fahrten ist eine Registrierung inklusive Versicherung notwendig.

Wassersportgeräte
SUPs, Kanus, Jetboards und Co. dürfen nur tagsüber und bis maximal 300 m von der Küste entfernt genutzt werden. In Badezonen sind sie verboten.

Papiere und Versicherung
Jede Bootsbesatzung sollte vor Fahrtantritt sicherstellen, dass Führerschein, Registrierung und, bei Motorbooten über 15 kW, eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden sind.

Integration in 888 Häfen

Alle genannten Regelungen sind auch bereits im Buch „888 Häfen“ beschrieben.

Welches dir eine umfassende Sammlung der wichtigsten Anlaufpunkte entlang der Adriaküste, reduziert auf die notwendigsten Informationen für verantwortungsbewusste Skipper bietet. In einprägsamen Karten- und Planausschnitten werden sämtliche nautisch relevanten Orte von Norden nach Süden erfasst. Es ist schnell zu bedienen, zuverlässig, aktuell und die ideale Ergänzung zu offiziellen Seekarten bei der Routenplanung und unterwegs.

Das Buch ist somit ideal für deine nächste Kroatien-Tour.

Fazit

Die SSVO-Regeln in Kroatien 2025 sind eindeutig, streng und umfassend. Von Mindestabständen, Tempolimits und Ankerregeln bis hin zu Tendernutzung und Papiervorschriften, alle Bestandteile zielen auf eine sichere, faire und umweltfreundliche Nutzung der Küstengewässer. Mit dem Wissen aus „888 Häfen“ und entsprechender Vorbereitung steht deiner nächsten Tour nichts im Weg.