Heute widmen wir uns einem spannenden Thema für Anwender, die ihr Gummiboot mit einem Motor (egal ob Benzin- oder Elektromotor) ausrüsten möchten. Die wichtigsten Infos rund um Machbarkeit und geltende Verordnungen findest Du im folgenden Artikel!
Zugegeben hat für die meisten Verbraucher ein Gummiboot wenig mit einem Schiff gemeinsam, die Rechtsprechung sieht dies jedoch ab einer gewissen Länge anders. Selbst, wenn Du ein Schlauchboot ohne weiterführende Hinweise im Handel erworben hast, gilt: Sind die gesetzlich festgelegten Merkmale eines Schiffes erfüllt, musst Du Dein Gummiboot beim zuständigen Schiffsamt anmelden. Was auf den ersten Blick utopisch scheint, entspricht der Realität, denn Boote mit einer Mindestlänge von 2,5 Metern bedürfen einer entsprechenden Anmeldung. Stellt sich die Frage: Warum nicht mit etwas handwerklichem Geschick das Gummiboot mit einem Motor ausrüsten?
Gummiboot mit Motor ausrüsten – die geltenden Vorschriften
Zunächst muss das Schlauchboot, welches Du motorisieren möchtest, eine Mindestlänge von 2,5 Metern aufweisen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Du Dich im Besitz eines EU-Typenscheins oder Schweizer Typenscheins für das Schiff befindest. Sollte dieser abhandengekommen oder aus welchen Gründen auch immer nicht vorzeigbar sein, muss das Boot beim zuständigen Amt vorgeführt werden. Diese Massnahme ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch kostenaufwändig, weswegen in diesem Fall die Motorisierung überdacht werden sollte. Wenn Du Dein Gummiboot mit einem Motor ausgerüstet hast, musst Du eine entsprechende Versicherung abschliessen und das Schiff mit einem gültigen Kennzeichen versehen. Hierzu suchst Du das ansässige Schifffahrtsamt auf und bringst folgende Unterlagen mit:
- Einen aktuellen Versicherungsausweis für Dein Gummiboot
- Den im kantonalen Schifffahrtsamt erhältlichen Verzollungs-Nachweis
- Eine Quittung über den offiziellen Erwerb des Gummibootes und des zugehörigen Motors
- Eine Konformitätserklärung für den Motor und das Boot, die besagt, dass diese nach geltenden Vorschriften hergestellt und geprüft wurden
- Die genauen Koordinaten vom Standort Deines Bootes
- Ein Handbuch des jeweiligen Herstellers (Schlauchboot und Motor)
Fazit
Bei einer Beachtung der geltenden Vorschriften ist es durchaus möglich, ein Gummiboot mit einem Motor auszustatten. Achte jedoch im Vorfeld auf eine sorgfältige Aufbewahrung aller zugehörigen Dokumente, um eine aufwändige Vorführung (Die periodische Vorführung bleibt aber Pflicht!) möglichst zu vermeiden.

























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