Du möchtest ein motorisiertes Segelschiff führen, ohne im Besitz eines Segelausweises der Kat. D zu sein? Wir erklären dir, auf welche gesetzlichen Regelungen für die Segelausbildung zu beachten sind!

Sollte ein Motorboot eine Antriebsleistung von 6 Kilowatt nicht übersteigen, darfst du es innerhalb der Schweizer Gewässer bedenkenlos führen. Beachte jedoch, dass sich diese Bestimmungen nicht auf den Bodensee anwenden lassen. Hier gilt eine maximale Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt, damit ein Motorboot ohne Bootsführerschein geführt werden darf.

Auch für Segelschiffe gibt es entsprechende Bestimmungen, die besagen, dass die Fläche der dicht geholten, gesetzten Segel (Grosssegel und Vorsegel) von der Seite aus gesehen 15 Quadratmeter nicht übersteigen darf. Allfällige Überlappungen des Vorsegels werden nicht eingerechnet. Weitere Informationen dazu findest du unter folgendem Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html#app13ahref0

Wenn du dich im Besitz eines Segelbootes mit weniger als 15 Quadratmeter Segelfläche befindest, unterliegt dieses nicht der Führerscheinpflicht. Für den Bodensee-Bereich gibt es auch hier eine Sonderregelung. Um hier ohne Schweizer Bootsführerschein segeln zu können, darf das Segel maximal 12 Quadratmeter Fläche aufweisen. Auch die Führung anderer Kleinboote wie z.B. Kanus ist nicht führerscheinpflichtig.

Motorisierte Segelschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt beziehungsweise 4,4 Kilowatt auf dem Bodensee, dürfen auch mit einem Bootsführerschein der Kategorie A geführt werden. Da sich die Kategorie A jedoch auf Motorboote beschränkt, dürfen keine Segel gesetzt werden. Solltest du dich im Besitz eines Bootsführerscheines der Kategorie A und D befinden, bist du rechtlich in der Lage, ein grosses motorisiertes Segelboot vollumfänglich zu nutzen.

Fazit:

  1. Ist die Fläche der dichtgeholten, gesetzten Segel von der Seite gesehen weniger als 15 Quadratmeter, darf das Segelschiff ohne Führerschein geführt werden. (Es gilt die Segelfläche, die im Schiffsausweis eingetragen ist.)
  2. Hat das Segelschiff einen Motor mit mehr als 6 kW (Bodensee 4,4 kW) Antriebsleistung, darf dieses unter Motor mit dem Motorbootausweis Kat. A ohne Segel geführt werden.
  3. Hat das Segelschiff (mehr als 15 Quadratmerter Segelfläche) einen Motor mit weniger als 6 kW (Bodensee 4,4 kW) Antriebsleistung, darf dieses nur mit dem Segelausweis der Kat. D geführt werden.


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Niels Frederiksen

Niels Frederiksen
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