Um den Hochseeausweis für Motor- oder Segelyachten zu erlangen, benötigst Du entsprechende Praxiserfahrung auf See. Oft ist nicht klar, welche Gewässer für die Anrechnung der Praxiserfahrung erlaubt sind.
Gemäss «Meilenbestätigung: Auslegung von Art. 6 Abs. 1 lit.a der Hochseeverordnung (HOV)» muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein, wenn die Gewässer als «ausserhalb der Binnengewässer» zu betrachten sind:

1. Gewässer, welche ein Staat selbst als «Hochsee» definiert

Wenn ein Staat eines seiner Gewässer selbst als «Hochsee» definiert, dann gilt das für die Meilenanerkennung automatisch auch als ein Hochseegewässer für uns. In Deutschland gibt es z.B. die Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung (SeeSchStrO), in deren Geltungsbereich die internationalen Kollisionsregeln zur Anwendung kommen. Deshalb gelten alle der deutschen SeeSchStrO unterstehenden Gewässer für uns als Meilenanerkennungsfähig. Darunter fällt zum Beispiel der eingangs genannte Nord-Ostsee Kanal.

2. Gezeitengewässer

Alle Gezeitengewässer sind als Gewässer «ausserhalb der Binnengewässer» zu betrachten, und zwar auch dann, wenn sie von einem Damm eingefasst sind. Darunter fällt z.B. die Oosterschelde in Südholland, welche von der Nordsee nur über eine Schleuse (Rompot-Schleuse) erreicht werden kann, aber trotzdem einen – gegenüber der Nordsee verzögerten – Tidenhub von bis zu 2 m erreicht.

3. Gewässer mit gleichen oder ähnlichen Anforderungen wie an die Hochsee

Alle Gewässer, für welche zum Befahren aufgrund der herrschenden Winde, Wellen und den generellen Anforderrungen an die Navigation (Betonnung etc.) ähnliche Anforderungen, wie die der offenen Hochsee erfordern, gelten ebenfalls als anerkennungsfähig. Dazu gehören z.B. das bereits genannte Ijssselmeer und das Markermeer in Holland.

4. Gewässer mit regem Verkehr von Hochseeschiffen

Schliesslich sind die Gewässer, auf denen ein reger Verkehr von Hochseeschiffen (im Sinne von Art. 30 des Seeschifffahrtsgesetzes) herrscht und erhöhte Anforderungen an den Skipper in Bezug auf Navigation, Hafen- und Funkvorschriften etc. erfordern, Meilen anerkennungsfähig. Dazu gehören z.B. die 18 Meilen lange Einfahrt in den Hafen Rotterdam, die Nord, die dortsche Kill und das hollandsche Diep.


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Niels Frederiksen

Niels Frederiksen
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