Die Bootsfahrschulen haben sich den Saisonstart etwas anders vorgestellt. Aufgrund der bestehenden Coronavirus-Pandemie in der Schweiz ist es Bootsfahrschulen per 16. März 2020 untersagt Fahrschulunterricht zu erteilen.

Nun können die Bootsschulen jedoch wieder aufatmen: Ab 11. Mai 2020 ist es wieder erlaubt Fahrschulunterricht zu geben.

Spare Zeit und Geld!

Bis es so weit ist, empfehlen wir dir für die optimale Vorbereitung auf den praktischen Motorboot- oder Segelunterricht die neuen BoatDriver-Kurse auf den praktischen Motorboot- oder Segelunterricht.

Frist von 24 Monaten wird verlängert

Die Frist von 24 Monaten zwischen der theoretischen und der praktischen Schiffsführerprüfung (Artikel 87 Absatz 2 BSV), wird für jene Bewerberinnen und Bewerber, welche in den nächsten Monaten eine praktische Prüfung ablegen sollten, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Dies bedeutet, dass jede Person, welche zwischen dem 9. März 2018 und dem 31. Dezember 2018 erfolgreich eine Theorieprüfung bestanden hat, muss die entsprechende praktische Schiffsführerprüfung bis am 31. Dezember 2020 absolvieren oder erneut eine theoretische Schiffsführerprüfung ablegen.

Die Bootsfahrschulen sind dir dankbar, wenn es endlich losgehen kann. Also nicht zögern und jetzt sofort Termine für den Bootsunterricht abmachen.


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Niels Frederiksen

Niels Frederiksen
Geschäftsführer 

niels.frederiksen@boatdriver.ch
+41 33 508 76 91