Seefunk SRC/LRC
Schnell Prüfungsreif dank Lernsoftware für die Seefunkprüfung SRC!
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, das Short Range Certificate (SRC), berechtigt zum Bedienen von UKW-Funkanlagen mit und ohne DSC-Controller sowie von Inmarsat-C Anlagen. Da auf den meisten Charteryachten nur eine UKW-Funkanlage installiert ist, reicht in der Regel die Seefunkprüfung SRC.
Das unbeschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, das Long Range Certificate (LRC) berechtigt zusätzlich zum Bedienen von Mittelwellen und Kurzwellen-Anlagen mit und ohne DSC. Diese Ausweise sind international anerkannt und berechtigen auch in Zukunft weltweit Schiffe zu chartern, die mit einer GMDSS-konformen UKW-Funkanlage ausgerüstet sind.
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