1. IDENTITÄT UND ANSCHRIFT DES VERKÄUFERS
Sie schließen den Kaufvertrag mit BoatDriver GmbH, Hauptstrasse 67, CH-3805 Goldswil ab.

2. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der BoatDriver GmbH

3. ANGEBOT, PREISE, BESTELLUNG
Sämtliche Angebote von BoatDriver GmbH sind unverbindlich. Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF). Die Verkaufspreise verstehen sich jeweils inklusive MwSt. Allfällige Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Mit seiner Bestellung per Telefon, Telefax, E-Mail oder via Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots seitens BoatDriver GmbH per Telefon, Telefax, E-Mail oder durch Lieferung der Bestellung zustande. Abweichungen, Änderungen und Irrtümer bei den im Internet (Online-Shop) vorgestellten Produkte in Bezug auf Design, Verpackung oder technische Eigenschaften bleiben vorbehalten. Das Angebot im Internet zum direkten und kostenpflichtigen Download ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit Beginn des entsprechenden Datentransfers durch den Kunden zustande.

4. VERSAND
Alle Sendungen, einschliesslich möglicher Rücksendungen, gehen auf Risiko des Kunden. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die ab Lager verfügbaren Artikel werden in der Regel schnellstmöglich (üblicherweise innerhalb von 1 Arbeitstag) ausgeliefert. Schadenersatzansprüche seitens des Kunden aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kunde hat die Wahl zwischen Zahlung per Debitkarte, Kreditkarte, PayPal oder gegen Rechnung. Bei Download-Produkten ist die Zahlung nur per Debitkarte, Kreditkarte oder PayPal möglich. Die Zahlung per Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonti sind ausgeschlossen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug und wird entsprechend gemahnt. Dem Kunden werden Mahnspesen in der Höhe von CHF 20.00 verrechnet.

6. RETOUREN / GARANTIE
Wir garantieren Ihnen, Original-Software und vom Hersteller geprüfte Artikel zu liefern. Bei einer berechtigten Beanstandung (Falschlieferung, Produktionsfehler) tauschen wir Ihnen den betreffenden Artikel gegen ein tadelloses Exemplar um. Senden Sie uns den Artikel mit der Originalverpackung zurück und geben Sie immer den Grund der Rücksendung an. Jegliche Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7. RÜCKGABERECHT
Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nach Empfang, den Artikel ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Die Rückgabe erfolgt durch Rücksendung der originalverpackten, unbeschädigten, funktionsfähigen und vollständigen Artikel. Die Rücksendungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kaufpreis (ohne Versandkosten)wird dem Kunden zurückerstattet. Wenn der Kunde die Rechnung bereits beglichen hat, erhält er einen Gutschein ein Höhe des Kaufpreises (ohne Versandkosten). Artikel, welche bereits in Gebrauch genommen oder bei welchen die Verpackung geöffnet wurden sowie elektronische Seekarten, Downloadprodukte und virtuelle Produkte wie z.B. Online-Kurse, LiveUpdate-Verlängerungen und App-Zugang-Verlängerungen, fremdsprachige Publikationen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Artikel, die speziell für den Kunden bestellt werden sowie Artikel, die im Shop nicht mit  "Sofort verfügbar, Lagerartikel" markiert sind, sind ebenfalls vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

8. KURSE

8.1 Anmeldung 
Nach Eingang der Anmeldung/Bestellung ist die Buchung definitiv. Die Anmeldung kann per E-Mail, mündlich, schriftlich oder über den Shop erfolgen. Die Kurskosten sind bis spätestens 30 Tage nach der Anmeldung/Bestellung oder spätestens 30 Tage vor dem Prüfungstermin fällig.

8.2 Annullation
Ist der Prüfungstermin noch nicht definiert worden und/oder die Dienstleistungen noch nicht bezogen worden, betragen die Annullationskosten 30 % des gesamten Kurspreises. Bei der Annulation bis 30 Tage vor Prüfungstermin bzw. Kursbeginn betragen die Annullationskosten 50 % des gesamten Kurspreises. Bei der Annulation bis 14 Tage vor Prüfungstermin bzw. Kursbeginn betragen die Annullationskosten 100 % des gesamten Kurspreises.

Die Annulation hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

8.3 Versicherung
Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen eine Annullationsversicherung abzuschliessen.

9. TOERNS

9.1 Anmeldung
Bei der Buchung eines Hochseetörns erhalten Sie eine Bestätigung/Rechnung von BoatDriver GmbH, Hauptstrasse 67, 3805 Goldswil.

9.2 Zahlung, Annullation und Umbuchungen
Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person eine Anzahlung von 50% des Törnpreises fällig. Die Restzahlung hat bis 35 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn, ist bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung der ganze Betrag fällig.

Bei Annullationen/Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Person, maximal jedoch CHF 120.00 pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.

Annullationsbedingungen für Motoryachttörns

  • Bei einem Rücktritt von 60 bis 31 Tagen vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 50% des Törnpreises.
  • Bei einem Rücktritt von 30 bis 21 Tagen vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 70% des Törnpreises.
  • Bei einem Rücktritt von 20 bis 14 Tagen vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 90% des Törnpreises.
  • Bei einem Rücktritt von 0 bis 13 Tagen vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 100% des Törnpreises.

Sie haben die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 pro Person, Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.

Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt.

9.3 Versicherung und Haftung
Auf der Yacht besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Von den Teilnehmern wird eine persönliche Kranken- und Unfallversicherung benötigt. Haftpflichtansprüche der Crewmitglieder unter sich oder gegen den Skipper, bzw. Schiffseigner sind ausgeschlossen.

9.4 "No-show"
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

9.5 Reisegepäck
Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns notwendig. Ihr Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche Platz finden. Sperrige Reisetaschen oder Koffer können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zuviel Gepäck mit. Beschränken Sie sich auf das Notwendigste.

9.6 Bordleben
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des Törns erklärt. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Verloren gegangenes Yachtinventar, Schäden am Yachtmobiliar und allfälligem Zusatzinventar (Bimini, Dinghi, Aussenborder) wird durch die Crew ersetzt. Für Defekte und Schäden, welche durch Missachtung der Anweisungen des Skippers oder durch Vorsätzlichkeit entstanden sind, haftet das jeweilige Crewmitglied. Der Skipper bemüht sich, der Crew erlebnisreiche und angenehme Ferien zu bieten und ist Ihr Ansprechpartner für irgendwelche Probleme an Bord. Der Skipper wird vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt.

  • Wir sind alle per Du und pflegen ein kameradschaftliches Verhältnis.
  • Mithilfe bei allen Manövern ist erwünscht und kann situationsbedingt und je nach Eignung durch die Crew selbständig durchgeführt werden.
  • Die Versorgung der Crew, Küchendienst, Einkauf, etc. ist Gemeinschaftssache (ausser es wird extra gebucht).
  • Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen (notwendige Rep. Unfälle o.ä.) wird als Selbstverständlichkeit angesehen.
  • Den Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes beim Skipper pers. ab- resp. bei der Rückkehr zurückmeldet, leben wir.

Sie nehmen nicht an einer Kreuzfahrt, sondern an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schliessen hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier. Der Skipper (Schiffsführer) ist für das Schiff und für das Leben der ihm anvertrauten Crew verantwortlich und muss daher erwarten, dass seinen Anforderungen Folge geleistet wird. Jeder Törn erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Loyalität untereinander.

Besonderheiten einer Seereise
Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern, unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse die Törnroute fest. Abweichungen der Reiseroute bedingt durch Sturm oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch. Kann die geplante Route aus den o.e. Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Skipper die weitere Reiseroute fest. Der Skipper wird sich nach Massgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird. Bei Seereisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn widrige Wetterverhältnisse, nötige Reparaturen oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung führen. Derartige Verzögerungen begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.

Einsatzunfähigkeit von Yacht oder Skipper vor oder während dem Törn
Den Törnteilnehmern ist, ohne jeden Regressanspruch eine Wartezeit von 24 Stunden zuzumuten. Bei Überziehung bis zu 48 Stunden besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Törngebühren. Ist die Yacht nicht bis spätestens 48 Stunden nach Törnbeginn bereitgestellt, so ist die gesamte Törngebühr vom Veranstalter sofort zurückzuzahlen. Sollte eine Verzögerung während dem Törn durch Sturm, Materialschäden oder aus anderen Gründen, die nicht auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind, geschehen, so ist dem Törnteilnehmer ein Aufenthalt bis zu 72 Stunden zuzumuten. Ist die Yacht oder der Skipper dann immer noch nicht einsatzfähig, wird die über 72 Stunden hinausgehende Zeit anteilsmässig von der Törngebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.7 Meilenziele und Meilenbestätigung
Die Meilenanzahl beruht auf den Erfahrungswerten vergangener Törns bei durchschnittlichen Bedingungen und kann nicht garantiert werden. Insbesondere aufgrund schwieriger Wind- und Wetterbedingungen, technischer Probleme, anderer unerwarteter Zwischenfälle oder ungünstiger Crew-Zusammensetzung werden allenfalls weniger Meilen erreicht.
Auf den meisten Törns kann bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur Erlangung des Schweizer Hochseeausweises nötiger Praxisnachweis ausgestellt werden (Meilenbestätigung). Es liegt in der Eigenverantwortung der Törnteilnehmer, sich am Schluss des Törns darum zu bemühen, vom Skipper eine solche Meilenbestätigung (Logbuchabschrift oder Fahrtennachweis) unterzeichnen zu lassen, falls sie eine solche benötigen. Eine nachträgliche Beschaffung der Meilenbestätigung kann nicht gewährleistet werden.

10. HAFTUNG
Für die Installation ist der Kunde selbst verantwortlich. BoatDriver GmbH übernimmt deshalb keine Haftung und Gewährleistung für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemässe Installation oder falsche Anwendung entstehen. Für direkte oder indirekte Schäden sowie für Vermögensverlust bei Mängeln oder unsachgemässer Handhabung des Produktes wird jegliche Haftung von BoatDriver GmbH ausgeschlossen.

11. DOWNLOAD
Bei Downloads gilt das Pay-before-Download Prinzip, d.h. erst nach erfolgreicher Bezahlung können Sie die Software von unserem Server auf Ihren Rechner laden. Das Programm wird einmal freigeschaltet.

12. PASSWÖRTER
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm mitgeteilten Passwörter an einem sicheren Ort aufzubewahren und Dritten gegenüber unzugänglich zu machen. Für missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten haftet der Kunde.

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Bern.

 

BoatDriver GmbH, Februar 2019