Das musst du über den Praxisnachweis wissen

Das musst du über den Praxisnachweis  wissen

Die Praxis auf See muss auf seetüchtigen Schiffen der entsprechenden Kategorie ausserhalb der Binnengewässer mit aktiver Beteiligung an Navigation und Schiffsführung erfolgen.

Die Schiffsführerin oder der Schiffsführer muss nach dem Recht des Flaggenstaates zur Führung eines Schiffes der entsprechenden Kategorie berechtigt sein.

Minimale Erfahrung für die Erstausstellung eines Hochseeausweises:

  • Segelschiffe: 3 Wochen Seefahrt mit mindestens 18 Tagen auf See und 1’000 Seemeilen, wovon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung.
  • Motorschiffe: 2 Wochen Seefahrt mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen, wovon mindestens 400 nach bestandener Theorieprüfung.

Die Praxis kann bis vier Jahre vor und bis vier Jahre nach (volles Kalenderjahr) der bestandenen theoretischen Prüfung erworben werden.

Minimale Erfahrung für die Ergänzung eines bestehenden Hochseeausweises mit der jeweils anderen Kategorie:

  • Ergänzung Segelschiff: 10 Tage auf See und 500 gefahrene Seemeilen.
  • Ergänzung Motorschiff: 5 Tage auf See und 100 gefahrene Seemeilen.

Die Praxis muss innerhalb von vier Jahren vor der Einreichung des Ergänzungsantrages (volles Kalenderjahr) erworben werden.