Spezielle Regeln:
Thunersee, Brienzersee, Bielersee, Murtensee, Neuenburgersee
Schiffe ohne Standplatz
Wenn sich niemand an Bord befindet, darf das Schiff nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden.
Zulassung
Schiffe mit einer gültigen schweizerischen Zulassung:
- dürfen ohne spezielle Bewilligung auf bernischen Gewässern verkehren (beachten Sie eventuelle Auflagen des Zulassungskantons Ihres Schiffes)
- dürfen ohne Bewilligung maximal einen Monat auf bernischen Gewässern stationiert und verwendet werden. Ausserkantonale Schiffe, die länger als einen Monat im Kanton Bern stationiert und verwendet werden, können besteuert werden
Validate your login
Anmelden
Neuen Account erstellen