Besondere Regeln: Zugersee

Schiffe ohne Standplatz

Immatrikulationspflichtige Schiffe, die keinen Standplatz im Kanton Luzern haben, dürfen nur mit einer zusätzlichen Bewilligung verkehren. Diese wird in Form von Vignetten erteilt, die beidseitig am Bug des Schiffes gut sichtbar anzubringen sind.

Schiffe, die für den Vierwaldstättersee zugelassen sind, benötigen keine zusätzliche Bewilligung.

Bei nautischen Veranstaltungen wird die Zulassung ausserkantonaler Schiffe in der Veranstaltungsbewilligung geregelt.