Besondere Regeln: Sempachersee

Schiffe ohne Standplatz

Motorlose, immatrikulationspflichtige Schiffe ohne Standplatz auf dem oder am Sempachersee dürfen nur mit einer zusätzlichen Bewilligung verkehren. Diese wird in FOrm von Vignetten erteilt, die beidseitig am Bug des Schiffes gut sichtbar anzubringen sind.

Uferzone

Die Vorschriften über die äussere Uferzone gelten über den Uferabstand von 300 m hinaus ebenfalls für den Trichter von Sursee. Ausserhalb der Uferzone beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.

Wasserskifahren

Die Zahl der Zugschiffe zum Wasserskifahren ist auf 50 begrenzt. Sie bedürfen einer Spezialbewilligung. Das Wasserskifahren ist nur innerhalb folgender Grenzen gestattet:

  • Begrenzungslinie seeabwärts: zwischen den Fixpunkten Kirche NOttwil und Kirche Eich
  • Begrenzungslinie ca 1,2 km seeaufwärts: zwischen den Fixpunkten Seite Sempach, Autobahn-Viadukt und Seite Nottwil: Einmündung des Meienbaches (Ufervorsprung)
  • Begrenzungslinie gegen Eich und Nottwil: 300 m Uferabstand