Besondere Regeln: Luganersee/Lago Maggiore

Saisonbewilligung

Touristen mit eigenen Schiffen, welche in anderen Kantonen eingelöst sind und über einen gültigen Schiffsausweis verfügen, müssen bei der zuständigen Schifffahrtskontrolle in Camorino eine zeitlich beschränkte Bewilligung einholen. Dauert der Aufenthalt nicht länger als einen Monat (auf das laufende Jahr gerechnet) muss der güktige Schiffsausweis vorgelegt werden sowie der Aufenthaltsort und die Aufenthaltsdauer im Kanton Tessin bekannt gegeben werden. Dauert der Aufenhalt länger als einen Monat, muss zusätzlich eine Liegeplatzbewilligung vorgelegt werden, weil das Wasserfahrzeug nur an behördlich bewilligten Orten stationiert werden darf. In diesem Fall muss der Halter eine jährliche Steuer entrichten, und die Gültigkeit der Bewilligung kann bis Ende des laufenden Jahres verlängert werden.

Allgemeine Vorschriften

Höchstgeschwindigkeiten Lago Maggiore

  • Bei Verwendung der kürzesten Route (senkrecht zum Ufer) bis zu 5 Knoten innerhalb von 150 m vom Ufer
  • Bei einer Entfernung von mehr als 150 m von der Küste, sind 25 Knoten erlaubt
  • Golfo di Angera sind 5 Knoten erlaubt
  • Jet Ski:
    - Bis zu 16 Knoten, mindestens 150 m von der Küste entfernt (9:00-13:00 Uhr und 15:00-19:00 Uhr)
    - Bis zu 3 Knoten innerhalb von 150 m vom Ufer bei der Überfahrt (senkrecht zum Ufer)

Höchstgeschwindigkeiten Luganer See:

  • 10 Knoten bis 300 m von der Küste entfernt
  • 300 m vor der Küste über 10 Knoten

Die Schifffahrt muss an folgenden Orten mit besonderer Aufmerksamkeit ausgeübt werden:

  • Luganersee: Melidebrücke, Enge von Lavena: An der Meerenge von Lavena müssen Wasserfahrzeuge, die nach Ponte Tresa fahren, den Wasserfahrzeugen, die aus Ponte Tresa kommen, die Vorfahrt einräume.  Man muss  Linienschiffen in beiden Richtungen die Vorfahrt einräumen. In diesen drei Gebieten sind Jet-Ski, Wasserskilaufen und ähnliche Wassersportarten verboten.
  • Langensee: Brissago-Inseln

Unter der Brücke von Melide benützen Kursschiffe die mittlere Durchfahrt. Andere Schiffe benützen unter Beachtung der vorhandenen Signalisation die jeweils rechte Durchfahrt. In der Enge von Lavena hat das Schiff, welches in Richtung Ponte Tresa fährt, den Vortritt.

Geschützte Zonen

In den signalisierten Zonen A und B in der  Nähe des Naturschutzgebietes von Magadino ist das Baden sowie das Befahren mit Schiffen mit Maschinenantrieb jeglicher Art innerhalb der Uferzone von 150 m verboten. Für Ruderboote gilt eine Uferzone von 50 m. In der ganzen Zone ist das Anlegen am Ufer verboten.

  • Auf dem Lago Maggiore sind Motorboote im Schutzgebiet Canneti di Dormelletto und im Naturschutzgebiet Fondotoce verboten

Wasserski

Am Lago Maggiore dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden
Am Luganer See darf nicht mehr als ein Wasserskifahrer gezogen werden

Das Wasserskifahren ist an folgenden Orten und Gebieten verboten:

Luganersee:

  • Bucht von Lugano zwischen Paradiso (Hotel Conca d'Oro) und Castagnola (Villa Favorita)
  • Bucht von Ponte Tresa

Langensee:

  • Bucht von Locarno zwischen Gemeindehafen (Lanca degli Stornazzi) und Minusio
  • Bucht von Ascona zwischen San Michele Spitz und Strandbad (Lido)

Italien

Jede Form der Wasserverschmutzung ist strengstens untersagt. Zum Beispiel muss der Kiel (Boden) vor dem Stapellauf des Schiffes gereinigt werden.
Jegliche Einleitung von flüssigen Abfällen (wie Schmieröl, Waschwasser, gefährliche Stoffe, Benzin, Rückstände aus der Verbrennung von Bilgenwasser) aus einem Schiff oder Liegeplatz ins Wasser oder alle festen, halbfesten oder großen Gegenstände oder Schutt, die geworfen werden ins Wasser Menschen werden bestraft, wenn sie zum Dock gehen. Beachten Sie insbesondere die Vorschriften zur Vermeidung von Ölverschmutzung.

Motorboote müssen einen Abstand von mindestens 150 m zum Ufer einhalten, es sei denn
Beim An- und Auslaufen von Häfen und Liegeplätzen ist nur der kürzeste Weg erlaubt.


Je nach Entfernung zum Land gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
Unter 50 m <5 kn
Von 50 m bis 150 m <10 kn
Über 150 m tagsüber <27 kn und <10 kn nachts
Schiffe mit einer Länge von weniger als 7 m sind nachts weniger als 7 kn und haben weiße Rundstrahler.


Im Golf von Angera ist das Motorbootfahren nur bei eingelegtem Gang ohne Beschleunigung zugelassen.