Spezielle Regeln:

Thunersee, Brienzersee, Bielersee, Murtensee, Neuenburgersee

Schiffe ohne Standplatz

Wenn sich niemand an Bord befindet, darf  das Schiff nur auf einem behördlich bewilligten Liegeplatz stationiert werden.

Zulassung

Schiffe mit einer gültigen schweizerischen Zulassung:

  • dürfen ohne spezielle Bewilligung auf bernischen Gewässern verkehren (beachten Sie eventuelle Auflagen des Zulassungskantons Ihres Schiffes)
  • dürfen ohne Bewilligung maximal einen Monat auf bernischen Gewässern stationiert und verwendet werden. Ausserkantonale Schiffe, die länger als einen Monat im Kanton Bern stationiert und verwendet werden, können besteuert werden