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Schweizer Bootsführerausweise

Möchten Sie wissen welchen Ausweis Sie wozu gebrauchen? Welcher Ausweis deckt eigentlich was ab? Hier sind Sie richtig. In der unteren Tabelle sehen Sie eine Auflistung alles Bootsführerausweise und Seefunkzeugnisse. Vergleichen Sie diese und finden Sie heraus, welcher Schein für Ihre Träume der Richtige ist. 



Ausweis Wofür

Voraussetzungen

Motorboot Kat. A Für Motorschiff mit mehr als 6 kW Motorenleistung (Bodensee 4,4 kW).
  • Theoretische Motorbootprüfung am Computer (56 richtig von 60 Fragen innerhalb 45 Minuten).
  • Praktische Motorbootprüfung nach abgeschlossener Theorieprüfung (Schiff nach Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen).

Segelschiff Kat. D Für Segelschiffe mit mehr als 15 m² Segelfläche (Bodensee 12 m²).
  • Theoretische Segelprüfung am Computer (56 richtig von 60 Fragen innerhalb 45 Minuten).
  • Praktische Segelprüfung nach abgeschlossener Theorieprüfung (Schiff nach Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen).

Hochsee Berechtigt zur Führung von Segelyachten bzw. Motoryachten auf dem Meer.
  • Bestandene Theorieprüfung
  • Schiffsführerausweis Kat. A bzw. Kat. D
  • Nothelferausweis, nicht älter als 6 Jahre
  • Bestätigung über genügendes Sehvermögen
  • Nachweis über Praxis auf See

Seefunk SRC Berechtigt zum Bedienen von UKW-Funkanlagen mit und ohne DSC-Controller sowie Inmarsat-C Anlagen und Binnenfunkanlagen.

  • Bestandene praktische- und theoretische Prüfung
Seefunk LRC Berechtigt zusätzlich zum SRC die Bedienung von Grenzwellen und Kurzwellen-Anlagen mit und ohne DSC.

  • Bestandene praktische- und theoretische Prüfung
Binnenschifffahrtsfunk Für Schiffsführer welche eine Funkanlage auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen Europas benutzen.
  • Bestandene praktische- und theoretische Prüfung