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Seefunk SRC / LRC / Binnenschifffahrtsfunk

Informationen zum Binnen- und Seefunk

Binnenschifffahrtsfunk

Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, April 2000" eine Konzession und einen Fähigkeitsausweis für das Bedienen der Anlagen. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Seefunk

Seefunk Das Short Range Certificate (SRC) berechtigt zum Bedienen von UKW-Funkanlagen mit und ohne DSC-Controller sowie von Inmarsat-C Anlagen.
Das Long Range Certificate (LRC) berechtigt zusätzlich zum Bedienen von Mittelwellen und Kurzwellen-Anlagen mit und ohne DSC.
Diese Ausweise sind international anerkannt und berechtigen auch in Zukunft weltweit Schiffe zu chartern, die mit einer GMDSS-konformen UKW-Funkanlage ausgerüstet sind.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Kommunikation BAKOM