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Seefunk SRC / LRC / BinnenschifffahrtsfunkInformationen zum Binnen- und SeefunkBinnenschifffahrtsfunk Wer auf einem Schiff auf dem Rhein und den Binnenwasserstrassen in Europa Funkanlagen benützt, braucht nach der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, April 2000" eine Konzession und einen Fähigkeitsausweis für das Bedienen der Anlagen. Die Prüfungen werden vom BAKOM durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Kommunikation BAKOM Seefunk
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